Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien
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- R 10b.1 Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. d. § 10b Abs. 1 und 1a EStG
- R 10b.2 Zuwendungen an politische Parteien
- R 10b.3 Begrenzung des Abzugs der Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke
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R 10b.2 Zuwendungen an politische Parteien
1Zuwendungen an politische Parteien sind nur dann abziehbar, wenn die Partei bei Zufluss der Zuwendung als politische Par- tei i. S. d. § 2 PartG anzusehen ist. 2Der Stpfl. hat dem Finanzamt die Zuwendungen grundsätzlich durch eine von der Partei nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellte Zuwendungsbestätigung nachzuweisen. 3R 10b.1 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 gilt entsprechend.