Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien
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- R 7d. Weitergeltung der Anordnungen zu § 7d EStG
- R 7f. Weitergeltung der Anordnungen zu § 7f EStG
- R 7h. Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG von Aufwendungen für bestimmte Maßnah- men an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
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Zu § 7f EStG
R 7f. Weitergeltung der Anordnungen zu § 7f EStG
R 82 EStR 1999 ist weiter anzuwenden.