Inhaltsverzeichnis: Lohnsteuerrichtlinien 2013
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- R 38.4 Lohnzahlung durch Dritte
- R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte
- R 39.2 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuerkarte
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R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte
1 Die Übertragung der Arbeitgeberpflichten nach § 38 Abs. 3a Satz 2 ff. EStG auf einen Dritten kann vom Finanzamt auf schriftlichen Antrag zugelassen werden. 2Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Dritte für den gesamten Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Lohnsteuerabzugsverpflichtung übernimmt.