R 42d.3 Haftung bei Lohnsteuerabzug durch einen Dritten
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In den Fällen der Lohnzahlung durch Dritte haftet der Dritte in beiden Fallgestaltungen des § 38 Abs. 3a EStG neben dem Arbeitgeber (§ 42d Abs. 9
EStG). 2Es besteht eine Gesamtschuldnerschaft zwischen Arbeitgeber, dem Dritten und dem Arbeitnehmer. 3Das Finanzamt muss die
Wahl, an welchen Gesamtschuldner es sich halten will, nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der durch Recht und Billigkeit gezogenen Grenzen und
unter verständiger Abwägung der Interessen aller Beteiligten treffen. 4Eine Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers unterbleibt, wenn beim
Arbeitnehmer selbst eine Nachforderung unzulässig ist, weil der Mindestbetrag nach § 42d Abs. 5 EStG nicht überschritten wird. 5Für die
durch Haftungsbescheid angeforderten Steuerbeträge ist eine Zahlungsfrist von einem Monat zu setzen.
Lohnsteuerliche Sachbezüge ab 2020: Vorsicht an der Bahnsteigkante!
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (gemeinhin „JStG 2019“) zugestimmt. Das Gesetz enthält neben zahlreichen weiteren Regelungen eine wichtige Änderung bei der Abgrenzung von Bar- und Sachlohn. Steuerliche Berater und Arbeitgeber sollten diese unbedingt im Blick haben....
Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für gemäß § 1 Abs. 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2020
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Bezug auf den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für gemäß § 1 Abs. 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer Folgendes:
1. Start des Arbeitgeberabrufs zum 1. Januar 2020
Der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für gemäß § 1 Abs. 4 EStG beschränkt...
Lohnsteuerfreibetrag: Wann lohnt sich der Aufwand?
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2020
Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2020
Das BMF hat sein Schreiben zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, zum Korrektur- und Stornierungsverfahren, zur Behandlung von Nachzahlungen sowie zur Ausstellung von Besonderen Lo...
Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2020
Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2020 bekannt gegeben.
Gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG ist das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbesche...